Montag, 12. November 2012

Kettenbefristungen

Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes kann bei andauerndem Vertretungsbedarf die wiederholte Befristung eines Arbeitsvertrages sachlich gerechtfertigt sein. Der Arbeitgeber müssen einem solchen Fall nicht automatisch eine unbefristete Stelle schaffen.

Das Bundesarbeitsgericht hat nach einer Vorlage an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) nun aber entschieden, dass sich aus der Kettenbefristung Hinweise für einen Rechtsmissbrauch ergeben könnten (Urteil vom 18. Juli 2012 – 7 AZR 443/09 – 7 AZ 783/10).

Dabei sei auch auf die Gesamtdauer und Anzahl der befristeten Verträge abzustellen. Die Anforderungen sind allerdings sehr hoch. So sprächen eine Gesamtdauer von über elf Jahren und 13 Befristungen für einen Missbrauch, nicht jedoch eine Gesamtdauer von sieben Jahren und vier Befristungen.



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Dienstag, 30. Oktober 2012

Wer bekommt Weihnachtsgeld - was sehen die Tarifverträge vor?

Rund 55 Prozent der Beschäftigten erhalten eine Jahressonderzahlung in Form eines Weihnachtsgeldes. Rund 17 Prozent erhalten eine Gewinnbeteiligung und 21 Prozent erhalten sonstige Sonderzahlungen. Zu diesem Ergebnis kommt eine Online-Umfrage der Internetseite www.lohnspiegel.de, die vom WSI-Tarifarchiv der Hans-Böckler-Stiftung betreut wird und an der sich rund 17.000 Beschäftigte beteiligt haben. Die Analyse der Befragungsdaten, die im Zeitraum von Juli 2011 bis August 2012 erhoben wurden, zeigt, dass die Chancen ein Weihnachtsgeld zu erhalten, ungleich verteilt sind (siehe auch die Grafik in der pdf-Version dieser PM; Link unten):

- West/Ost: Nach wie vor gibt es Unterschiede zwischen Ost- und Westdeutschland. In Westdeutschland bekommen 59 Prozent, in Ostdeutschland 39 Prozent der Beschäftigten ein Weihnachtsgeld.

- Männer/Frauen: Frauen erhalten weniger oft Weihnachtsgeld als Männer. Bei den Frauen sind es 53 Prozent, bei den Männern dagegen 56 Prozent.

- (Un)Befristet Beschäftigte: Beschäftigte mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag bekommen zu 57 Prozent ein Weihnachtsgeld, befristet Beschäftigte nur zu 46 Prozent.

- Leiharbeit: Beschäftigte in Leiharbeit erhalten zu 49 Prozent ein Weihnachtsgeld.

- Tarifbindung: Eindeutig profitieren die Beschäftigten von einer Tarifbindung ihres Arbeitgebers. Beschäftigte mit Tarifbindung erhalten zu 70 Prozent ein Weihnachtsgeld, Beschäftigte ohne Tarifbindung dagegen nur zu 42 Prozent.

- Gewerkschaftsmitglieder: Mitglieder einer Gewerkschaft stehen sich besser. 66 Prozent von ihnen erhalten Weihnachtsgeld, Nichtmitglieder dagegen nur zu 53 Prozent.

Grundsätzlich sehen in den meisten Wirtschaftszweigen die geltenden Tarifverträge ein Weihnachtsgeld vor. Dies zeigt die Auswertung des WSI-Tarifarchivs. Es wird überwiegend als fester Prozentsatz vom Monatseinkommen berechnet (siehe die ausführliche Tabelle in der pdf-Version). Die in den einzelnen Tarifverträgen festgelegten Prozentsätze haben sich im Vergleich zu den Vorjahren kaum verändert. Dort, wo die Tarifabschlüsse dieses Jahr höher ausgefallen sind, steigen auch die tariflichen Weihnachtsgelder stärker. Die Spanne reicht von plus 1,6 Prozent für die Kraftfahrer im privaten Verkehrsgewerbe NRW und 2,0 Prozent in der Druckindustrie über 2,2 Prozent im Versicherungsgewerbe, 2,9 Prozent im Bankgewerbe und 3,5 Prozent im öffentlichen Dienst (Gemeinden) bis zu 4,3 Prozent in der Metallindustrie und 4,5 Prozent in der chemischen Industrie (West).

Ein im Vergleich hohes Weihnachtsgeld erhalten unter anderem die Beschäftigten im Bankgewerbe, in der Süßwarenindustrie, in der westdeutschen Chemieindustrie sowie in der Druckindustrie (95 bis 100 Prozent eines Monatseinkommens). Darunter liegen unter anderem die Bereiche Versicherungen (80 Prozent), Einzelhandel (West, 62,5 Prozent) sowie Metallindustrie (West, 55 Prozent). Im öffentlichen Dienst (Gemeinden, West) beträgt das Weihnachtsgeld je nach Vergütungsgruppe zwischen 60 und 90 Prozent. In vielen Bereichen haben die Beschäftigten in den neuen Ländern mittlerweile gleichgezogen.

Weniger als ihre KollegInnen im Westen erhalten die Ost-Beschäftigten z. B. in den Bereichen Chemie (65 Prozent), öffentlicher Dienst (Gemeinden, 45 - 67,5 Prozent) und Metallindustrie (50 Prozent). Kein Weihnachtsgeld erhalten unter anderem die Beschäftigten im Bauhauptgewerbe Ost und im Gebäudereinigerhandwerk.

Für Beamtinnen und Beamte bestehen für die Sonderzahlung im Rahmen der Besoldung jeweils gesonderte gesetzliche Regelungen für den Bund und die einzelnen Bundesländer.

Die Pressemitteilung mit Grafik und Tabelle (pdf): http://www.boeckler.de/pdf/pm_ta_2012_10_30.pdf

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Montag, 29. Oktober 2012

Über Datenschutz am PC des Betriebsrats entscheidet Betriebsrat

Der Arbeitgeber kann nicht verlangen, dass die Betriebsratsmitglieder bei der Anmeldung am Personalcomputer des Betriebsrats eine persönliche Kennung verwenden. Das gilt auch dann, wenn dies für die sonstigen Computer des Betriebs durch eine Gesamtbetriebsvereinbarung vorgeschrieben ist.

Über diese Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 4. März 2011 (AZ: 10 TaBV 1984/10) informiert die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV).


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