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Samstag, 16. November 2013
Arbeitsrecht
Beim Arbeitsrecht gehen die Kirchen einen Sonderweg: Beschäftigte dürfen nicht streiken und müssen sich zum Teil weitgehende Vorschriften für ihr Privatleben gefallen lassen. Die Argumente dafür sind wenig stichhaltig.
mehr: http://www.boeckler.de/44681_44698.htm
—-- c4harry
Dienstag, 10. September 2013
ZDF-Docu Kampf um die Daten
ZDF, Dokumentation 2013
Mittwoch, 11.09.2013, 22:45 - 23:30 Uhr
Die Dokumentation schaut unter die Oberfläche der strahlenden Internetwelt. Sie zeigt, wie einfach es ist, übers Netz in technische Anlagen einzudringen, wie mit Hinweis auf die Terrorabwehr das Post- und Fernmeldegeheimnis verletzt wird und wie private Räume immer mehr öffentlich werden.
—-- auf iPhone erstellt c4harry
Samstag, 20. Juli 2013
Anwaltverein zum Punkterabatt
Nach wie vor ist die Einteilung der künftigen Punktevergabe so nicht nachvollziehbar. Durch die neue Einteilung wird die Möglichkeit der feineren Unterscheidung der Vergehen von einem bis sieben Punkten aufgegeben. Beispielsweise würde ein Handyverstoß mit einem Punkt und eine fahrlässige Tötung ohne Entzug der Fahrerlaubnis mit nur zwei Punkten geahndet. Nach dem bisherigen System hätte eine fahrlässige Tötung eine Eintragung von fünf Punkten im Verkehrszentralregister zur Folge.
Quellenangabe:
http://www.lifepr.de/pressemitteilung/deutscher-anwaltverein-dav-ev/DAV-begruesst-Beibehaltung-des-Punkterabatts-in-Flensburg/boxid/403831
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Mittwoch, 24. April 2013
Prepaid muss prepaid bleiben
Verbraucherzentrale NRW erwirkt Urteile zu Prepaid-Handyverträgen: Firmen dürfen Guthaben nicht ins Minus rutschen lassen
Gerät ein Prepaid-Vertrag ins Minus, müssen Kunden den Betrag nicht bezahlen - selbst wenn das in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Anbieters gefordert wird. Entsprechende Klauseln in Prepaid-Mobilfunkverträgen haben die Landgerichte München I (Az: 12 O 16908/12) und Frankfurt am Main (Az: 2-24 O 231/12) für unwirksam erklärt.
Geklagt hatte die Verbraucherzentrale NRW gegen die b2c.de GmbH (www.discotel.de) und die SIMply Communication GmbH (www.simplytel.de). Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.
Bei Prepaid-Tarifen zahlen Kunden im Voraus Geld auf ein Guthabenkonto ein. Nur in Höhe des Guthabens darf anschließend telefoniert, gesimst und gesurft werden. Sind die Euros aufgebraucht, ist bis zu einer weiteren Aufladung kein Anruf mehr möglich. Da so die anfallenden Kosten kontrolliert und begrenzt werden können, eignen sich Prepaid-Verträge vor allem für Minderjährige. Denn im Gegensatz zu so genannten Postpaid-Verträgen, bei denen es erst im Nachhinein eine Rechnung gibt, bleiben böse Überraschungen aus.
In den AGB einiger Anbieter fand sich jedoch ein Passus, nach dem durchaus ein Negativsaldo auf dem Guthabenkonto entstehen könne, der vom Kunden unverzüglich auszugleichen sei. In Musterprozessen gegen simplytel und discotel stellten die Landgerichte München I und Frankfurt a. M. übereinstimmend fest, dass eine derartige Regelung den Kunden unangemessen benachteilige und daher unwirksam sei. Sie "ist mit der Eigenart und dem Zweck eines Prepaid-Vertrages nicht zu vereinbaren", meinten die Münchener Richter. Kunden müssten "weder mit der Entstehung eines Negativsaldos noch mit der unverzüglich auszugleichenden Kostenlast" rechnen. Sie dürfen vielmehr davon ausgehen, dass sie "die volle Kostenkontrolle" haben.
Die vollständigen Urteile finden Sie im Internet unter: http://www.vz-nrw.de/urteilsdatenbank.
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