Freitag, 25. Dezember 2015

Außerordentliche Kündigung durch häufige Kurzerkrankungen möglich

Auch wer nur kurz, aber häufig erkrankt, muss mit einer Kündigung rechnen. Schließlich ist der Arbeitgeber verpflichtet, in den ersten sechs Wochen einer einzelnen Erkrankung den Lohn weiter zu zahlen. Allerdings sind an eine außerordentliche Kündigung strenge Bedingungen geknüpft.


Quelle:
Deutscher Anwaltverein e.V.

Freitag, 18. Dezember 2015

Übersicht: Risiken und Rechte von Zeit- und Leiharbeitern

Die Rechte von Leiharbeitern sind oft unklar: Welchen Anspruch auf Bezahlung haben sie gemessen am Gehalt Festangestellter? Und welche Rolle spielen sie bei Betriebsversammlungen? 

Zum Artikel: https://anwaltauskunft.de/magazin/beruf/angestellt/1257/uebersicht-risiken-und-rechte-von-zeit-und-leiharbeitern/

Quelle:
Deutscher Anwaltverein e.V.

Mittwoch, 25. November 2015

Dürfen Azubis Überstunden machen?

Über diese Frage gibt es zwischen Meistern und Lehrlingen häufig Diskussionen: Wie lange darf ein Auszubildender am Tag arbeiten? Wir haben die Rechtslage für Azubis zusammengefasst. 

Quelle: http://anwaltauskunft.de/magazin/beruf/bildung-ausbildung/1290/duerfen-azubis-ueberstunden-machen/

Deutscher Anwaltverein:http://www.anwaltverein.de/

Dienstag, 27. Oktober 2015

Lästern über den Chef ? droht die Kündigung?

Klatsch und Tratsch gibt es wohl in jedem Betrieb. Das ist meistens auch harmlos - wenn man dabei einige Grenzen einhält. Aufpassen sollte man aber in jedem Fall, über wen man lästert. Vorsicht geboten ist vor allem dann, wenn man über den Arbeitgeber herzieht. 


Quelle:
Deutscher Anwaltverein e.V.

Dienstag, 20. Oktober 2015

Abfindungen immer steuerpflichtig

Bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen wird in der Regel eine Abfindung angeboten. Häufig werden so auch Kündigungsschutzprozesse im Wege eines Vergleichs beendet. Dass darauf Steuern zu zahlen sind, dürfte klar sein. Darf aber der Arbeitgeber diese abziehen?

Zum Artikel: anwaltauskunft.de/magazin/beruf/angestellt/1204/abfindungen-sind-immer-steuerpflichtig/

Quelle:
Deutscher Anwaltverein e.V.
www.anwaltverein.de/

Freitag, 16. Oktober 2015

Handy am Arbeitsplatz

Darf der Arbeitgeber Handys am Arbeitsplatz verbieten?

Viele Arbeitnehmer finden es selbstverständlich, während der Arbeitszeit private E-Mails zu checken, Freunden über Whatsapp zu schreiben oder privat zu telefonieren. Doch muss der Arbeitgeber das akzeptieren? 


Quelle:
Deutscher Anwaltverein e.V.
www.anwaltverein.de/

Mittwoch, 23. September 2015

Belästigung abwehren

Wie kann man sich gegen sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz wehren?

Anzügliche Witze, aufdringliche Blicke, unerwünschte Berührungen? Viele Arbeitnehmerinnen haben so etwas schon in ihrem Berufsalltag erlebt. Doch viele wissen nicht, dass es sich dabei um eine sexuelle Belästigung handeln kann. Wann liegt eine sexuelle Belästigung vor und welche Rechte haben Betroffene? Die Deutsche Anwaltauskunft erklärt.

Zum Artikel: anwaltauskunft.de/magaz...ehren/

Donnerstag, 3. September 2015

Schwanger im Job: Die Rechte werdender Mütter

Das Mutterschutzgesetz regelt die Rechte werdender Mütter. Doch wie groß sind die Spielräume von Chefs? Und auf welche zusätzlichen Befugnisse haben Schwangere im Berufsleben Anspruch? Wir klären auf. 

Zum Artikel: http://anwaltauskunft.de/magazin/beruf/angestellt/1129/schwanger-im-job-die-rechte-werdender-muetter/

Quelle:
Deutscher Anwaltverein e.V.

Montag, 24. August 2015

Duschen als Arbeitszeit?

Gehören Umziehen und Duschen zur Arbeitszeit?

Kleider machen Leute und Arbeitskleidung macht häufig den Arbeitnehmer. Meist dient sie weniger der Erkennung als Schutz und Hygiene und ist deshalb für Angestellte verpflichtend. 

Vielfach wird deswegen diskutiert, ob Umziehen zur Arbeitszeit zählt und die entsprechende Zeit vergütet wird. Dann ist die Frage nicht weit: Gehört auch Duschen nach oder vor dem Dienst zu Arbeitszeit? Und wie sieht es mit Taschenkontrollen aus?

Zum Artikel: http://anwaltauskunft.de/magazin/beruf/angestellt/1120/gehoeren-umziehen-und-duschen-zur-arbeitszeit/

Quelle: Deutscher Anwaltverein

Dienstag, 28. Juli 2015

Urlaubssperre und Urlaubswiderruf: Was ist erlaubt?

Schulferien, Urlaub des Partners, Wetter am Reiseziel ? wann die beste Zeit ist um Urlaub zu nehmen, hängt von vielen persönlichen Aspekten ab. Natürlich hat auch der Arbeitgeber ein Wörtchen mitzureden: Feste Betriebsferien, eine Urlaubssperre aus dringenden betrieblichen Gründen oder sogar der Widerruf von genehmigtem Urlaub kommen der Urlaubsplanung von Angestellten immer wieder in die Quere. Welche Rechte und Pflichten haben Arbeitnehmer und Arbeitgeber mit Blick auf ihren Urlaub?

Zum Artikel: [http://anwaltauskunft.de/magazin/beruf/angestellt/1082/urlaubssperre-und-urlaubswiderruf-was-ist-erlaubt/](http://anwaltauskunft.de/magazin/beruf/angestellt/1082/urlaubssperre-und-urlaubswiderruf-was-ist-erlaubt/)

Donnerstag, 23. Juli 2015

Sommer am Arbeitsplatz: Mit Flipflops ins Büro?

Lange waren sie nur Kleidungsstücke, nun haben sie fast Symbolstatus: Hotpants stehen für die Diskussion um die Frage, wie knapp sommerliche Kleidung sein darf. Während für Schüler die Kleiderordnung teilweise festgelegt wurde, sind viele Angestellte unsicher. Was müssen sie mit Blick auf Kleidung am Arbeitsplatz im Sommer beachten?

Quelle: Anwaltsauskunft.de
Zum Artikel: [http://anwaltauskunft.de/magazin/beruf/angestellt/1081/sommer-am-arbeitsplatz-mit-flipflops-ins-buero-1/](http://anwaltauskunft.de/magazin/beruf/angestellt/1081/sommer-am-arbeitsplatz-mit-flipflops-ins-buero-1/)

Montag, 13. Juli 2015

Kirche als Arbeitgeber - Sonderrechte

Arbeitsrecht 

Kirchliche Arbeitgeber: Haben sie besondere Rechte?

Wer fremdgeht, nach einer Scheidung erneut heiratet oder offen homosexuell lebt, muss mit einer Kündigung rechnen ? wenn er bei einem kirchlichen Arbeitgeber tätig ist. 

Denn die Kirchen stellen hohe moralische Anforderungen an ihre Beschäftigten. Das hat in der Vergangenheit zu vielen umstrittenen Kündigungen geführt, die rechtlich aber kaum anfechtbar sind. Warum das so ist, erklärt die Deutsche Anwaltauskunft.

Zum Artikel: http://anwaltauskunft.de/magazin/beruf/angestellt/1068/kirchliche-arbeitgeber-haben-sie-besondere-rechte/

Quelle: Deutscher Anwaltverein e.V.
http://www.anwaltverein.de/

Montag, 29. Juni 2015

Kündigungen bei Brainpool: Rechte der Arbeitnehmer

Arbeitsrecht

Kündigungen bei Brainpool: Rechte der Arbeitnehmer

RAABS TV-ENDE
Wie eine Zeitung berichtet, soll fast jeder zweite Mitarbeiter der 200 Angestellten bei Brainpool Ende des Jahres entlassen werden ? aus betriebsbedingten Grünen, wie es heißt. Welche Rechte Arbeitnehmer in solch einer Situation haben und ob sie Anspruch auf Abfindung haben.

Zum Artikel: http://anwaltauskunft.de/magazin/beruf/angestellt/1051/kuendigungen-bei-brainpool-rechte-der-arbeitnehmer/

Quelle: Deutscher Anwaltverein e.V. http://www.anwaltverein.de/

Montag, 15. Juni 2015

Folgt einer Abmahnung immer die Kündigung?

Eine Abmahnung ist wie eine gelbe Karte im Fußball. Denn wie diese warnt auch eine Abmahnung ihren Empfänger wegen eines Fehlverhaltens und droht ihm ernste Konsequenzen an. Diese können bis zu einer Kündigung reichen. 

Zum Artikel: http://anwaltauskunft.de/magazin/beruf/angestellt/1037/folgt-einer-abmahnung-immer-die-kuendigung/

Quelle: Deutscher Anwaltverein e.V.

Montag, 18. Mai 2015

Kündigungsschutz

Schutz vor Kündigungen auch im Kleinbetrieb?

Arbeitsrecht

In vielen Betrieben greift das Kündigungsschutzgesetz nicht. Doch was bedeutet das für die dort angestellten Arbeitnehmer? Sind sie Kündigungen schutzlos ausgeliefert?
Dazu informiert der Deutsche Anwaltverein 
http://www.anwaltverein.de/

Mittwoch, 13. Mai 2015

Zahlt der Arbeitgeber den Mindestlohn bei Krankheit?

ARBEITSRECHT
Seit der Einführung des Mindestlohns werden immer neue Fragen aufgeworfen, die im Gesetz nicht abschließend geklärt sind. Etwa diese: Muss der Arbeitgeber bei Krankheit auch den Mindestlohn zahlen? Eine erste Antwort darauf hat das Bundesarbeitsgericht gegeben. 

Zum Artikel: http://anwaltauskunft.de/magazin/beruf/angestellt/1011/zahlt-der-arbeitgeber-den-mindestlohn-bei-krankheit/
Quelle: Anwaltsauskunft www.anwaltsauskunft.de

Dienstag, 5. Mai 2015

Können Auszubildende gekündigt werden?

Arbeitsrecht: Auszubildende genießen besonderen Kündigungsschutz. Meistens zumindest, denn es gibt auch Ausnahmen. Wir zeigen, welche Regeln beim Kündigungsschutz von Azubis gelten.

Zum Artikel: http://anwaltauskunft.de/magazin/beruf/angestellt/997/koennen-auszubildende-gekuendigt-werden/

Quelle: Deutscher Anwaltverein e.V.
http://www.anwaltverein.de/

Mittwoch, 29. April 2015

Rechte bei betriebsbedingter Kündigung

<p>Arbeitnehmerrechte bei betriebsbedingten Kündigungen</p>

<p>DEUTSCHE-BANK-SPARKURS
Strategie 2020 heißt die Agenda, nach der die Doppelsitze der Deutschen Bank ihr Institut umkrempeln will. Jains und Fitschens Rendezvous mit der Realität soll sich zweieinhalb Jahre nach der jüngsten, strategischen Neuausrichtung der Bank unter anderem beim Privatkundengeschäft niederschlagen. 200 Filialen stehen auf der Kippe. Über einen etwaigen Stellenabbau wurde unterdessen noch nicht geredet. Was bei betriebsbedingten Kündigungen gilt.</p>

<p>Zum Artikel: http://anwaltauskunft.de/magazin/beruf/angestellt/988/arbeitnehmerrechte-bei-betriebsbedingten-kuendigungen/</p>

<p>Quelle: Deutscher Anwaltverein e.V.
http://www.anwaltverein.de/</p>

Dienstag, 28. April 2015

Freihandel und Arbeitsrecht

Handelsabkommen CETA: Arbeitnehmer kommen zu kurz
Das Abkommen CETA soll den Handel zwischen Europa und Kanada erleichtern. Die Wahrung von Arbeitnehmerrechten dürfte es erschweren.
Mehr: http://www.boeckler.de/53706_53723.htm

Freitag, 24. April 2015

Arbeitsrecht: Sonderurlaub

Wann steht Arbeitnehmern Sonderurlaub zu?

Hochzeit, Geburt, Familienfeier ? Beschäftigte können zu bestimmten Anlässen Sonderurlaub nehmen. Doch wie viele Tage pro Jahr kann der Urlaub umfassen? Und: Muss der Arbeitgeber ihn immer genehmigen? Die Deutsche Anwaltauskunft erklärt.


Quelle: Deutscher Anwaltverein e.V., http://www.anwaltverein.de/

Dienstag, 21. April 2015

Elternrecht bei Kita-Steik

Arbeitsrecht
Streik in der Kita: Die Rechte arbeitender Eltern

BETREUUNGSPROBLEME
Kämpft das Kita-Personal um sein Gehalt, kann das arbeitende Eltern in die Bredouille bringen: Wohin während eines Streiks mit dem Kind, darf der Chef wegen der Fehlzeit abmahnen und müssen Mitarbeiter in einem solchen Szenario einen Lohnausfall hinnehmen? Wie Eltern vorgehen können, wenn sich keine Großeltern oder Babysitter als Betreuungsalternative auftun lassen.

Zum Artikel: http://anwaltauskunft.de/magazin/beruf/angestellt/969/streik-in-der-kita-die-rechte-arbeitender-eltern/
Quelle: Deutscher Anwaltverein e.V., http://www.anwaltverein.de/

Freitag, 20. März 2015

Auszubildende haben Rechte

AUSBILDUNG: Azubis haben Rechte

Vom Urlaubsanspruch bis Überstunden: Die Deutsche Anwaltauskunft erklärt, welche Rechte Auszubildende haben.

Fast 1,5 Millionen junger Menschen waren Ende 2012 in einem Ausbildungsverhältnis – so steht es im Berufsbildungsbericht 2014 des Bundesinstituts für Berufsbildung. 1,5 Millionen also, die meist zum ersten Mal Geld verdienen und sich mit Dingen wie der eigenen Krankenversicherung beschäftigen – aber auch dem ersten Arbeitsvertrag.

Da Auszubildende aber ihren Beruf erlernen und oftmals noch nicht volljährig sind, gelten teilweise andere Regeln als in regulären Arbeitsverhältnissen zwischen Angestellten und ihren Chefs.

Arbeitszeit und Überstunden 

Grundsätzlich gilt: Zeitlich dürfen Azubis nur so viel eingebunden werden, wie es für ihre Ausbildung und zur Erlernung des Berufs notwendig ist – und vor allem nicht mehr. Für volljährige Auszubildende gelten dabei die gleichen Bestimmungen, wie für andere Arbeitnehmer: Mehr als 48 Stunden wöchentliche Arbeit sind nicht erlaubt; geregelt im Arbeitszeitgesetz.

Etwas anderes ist es bei Azubis unter 18 Jahren. Hier gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz, erklärt Dr. Johannes Schipp, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV). „Jugendliche dürfen nicht mehr als acht Stunden täglich und nicht mehr als 40 Stunden wöchentlich arbeiten.“ Wenn an einzelnen Werktagen die Arbeitszeit auf weniger als acht Stunden verkürzt werde, dürften Jugendliche an den übrigen Werktagen derselben Woche aber auch mal achteinhalb Stunden eingesetzt werden, so der Fachanwalt für Arbeitsrecht. Im Umkehrschluss bedeutet das aber auch: Wer etwa tariflich vereinbart 35 Stunden in der Woche arbeitet, darf auch mal Überstunden machen müssen – bis die Schwelle der 40 Stunden erreicht ist.

Probezeit und Kündigung

Erst nach einer sechsmonatigen Probezeit genießen Arbeitnehmer einen gesetzlichen Kündigungsschutz – zuvor kann beidseitig und ohne Angaben von Gründen innerhalb von mindestens zwei Wochen gekündigt werden.

Bei Auszubildenden gilt letzteres auch, allerdings darf die Probezeit nur zwischen einem und vier Monaten betragen. Sollte die Ausbildung in dieser Zeit um mehr als ein Drittel unterbrochen werden, verlängert sich die Probezeit um diesen Pause – bei kürzeren Unterbrechungen geschieht das aber nicht.

Arbeitsleistung

Theoretisch kann eine Ausbildung verkürzt werden, sich aber auch verlängern. Wann das der Fall ist? „Diese Frage lässt sich schematisch nicht beantworten“, sagt Johannes Schipp. In Ausnahmefällen könne die zuständige Behörde auf Antrag Auszubildender die Ausbildungszeit verlängern, wenn das erforderlich sei, um das Ausbildungsziel zu erreichen. „Eine Verlängerung steht dann im Ermessen der Behörde und soll nur in Ausnahmefällen erfolgen“, so Rechtsanwalt Johannes Schipp.

Das Berufsbildungsgesetz sieht gleichermaßen eine Verkürzung vor. Sowohl der Auszubildende als auch der Auszubildende können sie bei der Behörde beantragen. Schipp: „Das wird von den Behörden regelmäßig nur dann zugelassen, wenn die Ausbildung überdurchschnittlich gut verläuft und die Auszubildenden in der Berufsschule Noten erzielen, die nicht unter 2,5 beziehungsweise 2,2 liegen.“

Vergütung

Geht es ums Gehalt, gibt es so viele unterschiedliche Regelungen, dass sich keine allgemein gültige Aussage dazu treffen lässt. Das Berufsbildungsgesetz legt aber zumindest fest, dass Auszubildende eine „angemessene Ausbildungsvergütung“ erhalten müssen, die mit der Dauer – mindestens jährlich – steigt. Als Orientierung dient hier das Ausbildungs- und nicht das Kalenderjahr. Und das Gehalt muss sowohl auch dann gezahlt werden, wenn die Auszubildenden in der Berufsschule sind, als auch bei unverschuldetem Fehlen, etwa aufgrund einer Krankheit – zumindest bis zu sechs Wochen. Anschließend besteht nach sozialrechtlichen Vorschriften ein Anspruch auf Krankengeld.

Über die konkrete Höhe macht das Gesetz jedoch keine Angaben. Das hängt damit zusammen, dass die Vergütung Auszubildender meist in den Tarifverträgen der jeweiligen Branche festgelegt wird.

So kein Tarifvertrag existiert, gibt es aber dennoch einen Richtwert, den das Bundesarbeitsgericht in einem Urteil von 2008 festgelegt hat (AZ.: 9 AZR 1091/06): Als Orientierung dienst das Tarifniveau der jeweiligen Branche. Auszubildende dürfen nicht weniger als 80 Prozent dieses Niveau erhalten – und das ab dem ersten Ausbildungsjahr. Bei einer außerbetrieblichen Ausbildung, also einem Ausbildungsverhältnis, das vollständig oder nahezu vollständig durch staatliche Programme finanziert wird, sollte die Vergütung 55 Prozent der branchenüblichen tariflichen Vergütung betragen.

Was aber, wenn es weder einen Tarifvertrag für den Azubi gibt, noch ein Tarifvertrag für die Branche existiert? Dann legen die zuständigen Kammern die Vergütung fest.

Im Umkehrschluss bedeuten diese vielen verschiedenen Regelungen aber auch, dass Auszubildende im selben Beruf unterschiedlich entlohnt werden können. Wenn sie beispielsweise zwar den gleichen Beruf ergreifen wollen, das aber bei unterschiedlichen Gewerben tun, für die andere Tarife in den Verträgen festgelegt sind. Gleiches kann auch ja nach Bundesland der Fall sein. Johannes Schipp von der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im DAV, versteht, wenn dies als Ungerechtigkeit empfunden wird, gibt aber zu bedenken: „Die Anforderungen an die Auszubildenden in den verschiedenen Ausbildungszweigen sind ebenso unterschiedlich wie die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Ausbildungsbetriebe.“

Urlaub und Pausen

So der Auszubildende bereits Volljährig ist, steht ihm der gleiche Erholungsurlaub zu, wie jedem anderen Arbeitnehmer, mindestens sind das 24 Werktage. Bei Tarifverträgen kann die Tageanzahl aber auch höher liegen.

Hier muss allerdings zwischen Werk- und Arbeitstagen unterschieden werden. Werktage implizieren auch den Samstag. Auf eine Fünf-Tage-Woche gerechnet sind es also 20 Arbeitstage, die jedem Arbeitnehmer – und volljährigem Azubi – zustehen.

Etwas komplizierter gestaltet sich die Regelung für minderjährige Auszubildende, denn hier gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz. Wer unter 16 Jahre alt ist, hat mindestens 30 Werktage Erholungsurlaub (unter 17 = 27, unter 18 = 25). Und auch hier gilt: Samstage mit einberechnet.

Bleibt die Frage: wann? Bei Auszubildenden eine insofern mitunter knifflige Frage, da neben der praktischen Ausbildung auch die Berufsschule zu absolvieren ist. Bleiben zwei Möglichkeiten: Entweder in den Berufsschulferien, oder aber in der Berufsschulzeit, wobei man an diesen Tagen trotzdem zur Schule muss. Der Arbeitgeber darf diese Tage dann nicht als Urlaub abrechnen. Übrigens dürfen Azubis mindestens zwei Wochen am Stück Urlaub nehmen – solange dieser in der berufsschulfreien Zeit liegt.

Volljährigen Auszubildenden kann aber – wie anderen Arbeitnehmern auch – der Urlaub zumindest temporär verwehrt bleiben, sollten dringende betriebliche Erfordernisse dagegen sprechen – auch, wenn der Urlaubswunsch in der berufsschulfreien Zeit liegt. „Dann muss gemeinsam ein nächst möglicher Zeitpunkt gefunden werden“, so Johannes Schipp.

Auch die Pausenregelung unterscheidet sich je nach Alter. Auch hier gilt für Volljährige das gleiche wie für andere Arbeitnehmer: Aber sechs Stunden Arbeit müssen 30 Minuten Pause gemacht werden, ab neun Stunden 45 Minuten. Als minderjähriger Auszubildender muss die Arbeit bei mehr als viereinhalb Stunden 30 Minuten ruhen, ab sechs Stunden 60 Minuten. Was für alle gilt: Die Pausen müssen im Voraus festgelegt werden.

„Sollte ein Vorgesetzter die Ruhepausen mit der vorgeschriebenen Mindestdauer von 15 Minuten nicht oder nicht rechtzeitig zulassen, droht ihm ein Bußgeld, denn es handelt sich hierbei um eine Ordnungswidrigkeit“, erklärt der Arbeitsrechtsexperte Schipp.

Quelle:
https://anwaltauskunft.de/magazin/beruf/bildung-ausbildung/700/azubis-gleiche-rechte-wie-andere-arbeitnehmer/