Montag, 24. August 2015

Duschen als Arbeitszeit?

Gehören Umziehen und Duschen zur Arbeitszeit?

Kleider machen Leute und Arbeitskleidung macht häufig den Arbeitnehmer. Meist dient sie weniger der Erkennung als Schutz und Hygiene und ist deshalb für Angestellte verpflichtend. 

Vielfach wird deswegen diskutiert, ob Umziehen zur Arbeitszeit zählt und die entsprechende Zeit vergütet wird. Dann ist die Frage nicht weit: Gehört auch Duschen nach oder vor dem Dienst zu Arbeitszeit? Und wie sieht es mit Taschenkontrollen aus?

Zum Artikel: http://anwaltauskunft.de/magazin/beruf/angestellt/1120/gehoeren-umziehen-und-duschen-zur-arbeitszeit/

Quelle: Deutscher Anwaltverein