Freitag, 25. Dezember 2015

Außerordentliche Kündigung durch häufige Kurzerkrankungen möglich

Auch wer nur kurz, aber häufig erkrankt, muss mit einer Kündigung rechnen. Schließlich ist der Arbeitgeber verpflichtet, in den ersten sechs Wochen einer einzelnen Erkrankung den Lohn weiter zu zahlen. Allerdings sind an eine außerordentliche Kündigung strenge Bedingungen geknüpft.


Quelle:
Deutscher Anwaltverein e.V.

Freitag, 18. Dezember 2015

Übersicht: Risiken und Rechte von Zeit- und Leiharbeitern

Die Rechte von Leiharbeitern sind oft unklar: Welchen Anspruch auf Bezahlung haben sie gemessen am Gehalt Festangestellter? Und welche Rolle spielen sie bei Betriebsversammlungen? 

Zum Artikel: https://anwaltauskunft.de/magazin/beruf/angestellt/1257/uebersicht-risiken-und-rechte-von-zeit-und-leiharbeitern/

Quelle:
Deutscher Anwaltverein e.V.