Kirchen missachten Grundrechte
Beim Arbeitsrecht gehen die Kirchen einen Sonderweg: Beschäftigte dürfen nicht streiken und müssen sich zum Teil weitgehende Vorschriften für ihr Privatleben gefallen lassen. Die Argumente dafür sind wenig stichhaltig.
mehr: http://www.boeckler.de/44681_44698.htm
—-- c4harry
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