Übersieht das Finanzamt offensichtliche Fehler in der Steuererklärung von Selbstständigen, müssen Steuerbescheide nachträglich korrigiert werden, auch wenn sie längst bestandskräftig geworden sind. Im konkreten Fall hatte ein Selbstständiger vergessen, Umsatzsteuerzahlungen als Betriebsausgabe anzugeben. Da er gleichzeitig eine Umsatzsteuererklärung eingereicht hatte, hätte der Finanzbeamte das erkennen und darauf hinweisen müssen.
[Quelle: mediafon, 1.3.14]
—-- c4harry
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