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Mittwoch, 9. April 2014

Frauen in Europas Chefetagen

Auswertung des WSI-GenderDatenportals



Frauen in Europas Chefetagen nur kleine Minderheit - Norwegen mit gesetzlicher Frauenquote weit vorn



In der Europäischen Union sind Frauen in den höchsten Entscheidungsgremien der größten börsennotierten Unternehmen noch immer deutlich in der Minderheit. 2012 waren EU-weit nur etwa 16 Prozent aller Mitglieder in den boards of directors in Börsenunternehmen weiblich. Der Begriff boards of directors bezeichnet das jeweils höchste Entscheidungsgremium eines Börsenunternehmens. In der EU gilt teilweise das dualistische (etwa in Deutschland) und teilweise das monistische System (etwa in Großbritannien). Das heißt, das höchste Entscheidungsgremium teilt sich entweder in Vorstand und Aufsichtsrat oder es handelt sich um ein gemeinsames Direktorium.



Deutschland lag 2012 im europäischen Vergleich mit einem Frauenanteil von rund 18 Prozent in den Aufsichtsräten als höchsten Unternehmensgremien leicht über dem Durchschnitt, aber deutlich hinter der europäischen Spitzengruppe. Aus verschiedenen Studien ist bekannt, dass Frauen in den Aufsichtsräten mitbestimmter börsennotierter deutscher Unternehmen mehrheitlich Arbeitnehmervertreterinnen sind.



Den höchsten Frauenanteil in den boards of directors weisen die Nicht-EU-Länder Norwegen und Island auf. Norwegen kommt mit einem Frauenanteil von 44 Prozent als einziges Land beinahe einer Geschlechterparität nahe, zeigen Daten der EU-Kommission, die Forscher/innen des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) in der Hans-Böckler-Stiftung und des Berliner Instituts SowiTra aufbereitet haben. Dies kann nach Einschätzung von WSI-Expertin Dr. Christina Klenner auf die gesetzliche Frauenquote für börsennotierte Unternehmen in Norwegen zurückgeführt werden.



Auch die EU-Staaten mit dem höchsten Frauenanteil in Unternehmensführungen finden sich überwiegend in Nordeuropa (siehe auch die 1. Grafik in der pdf-Version dieser PM; Link unten): Finnland (29 Prozent), Lettland (28) und Schweden (26 Prozent). Alle Daten und Analysen zum Thema finden sich im GenderDatenPortal des WSI (http://www.boeckler.de/wsi_45988.htm).



Noch extremer ist die Männerdominanz bei den Vorsitzenden der höchsten Entscheidungsgremien. In 15 von damals 27 EU-Mitgliedsstaaten gab es 2012 keine einzige Frau unter den presidents der größten börsennotierten Unternehmen. Bei den presidents handelt es sich um einen Oberbegriff für alle Vorsitzenden der höchsten Entscheidungsgremien eines Börsenunternehmens, die entweder chairperson of the board (im monistischen System) sind oder chairperson of the supervisory board (Aufsichtsratsvorsitzende im dualistischen System). Auch in Deutschland liegt der Frauenanteil mit lediglich drei Prozent unter den presidents der größten börsennotierten Unternehmen extrem niedrig.



Pressemitteilung mit Grafiken (pdf): http://www.boeckler.de/pdf/pm_wsi_2014_04_09.pdf



Ansprechpartner in der Hans-Böckler-Stiftung



Dr. Christina Klenner


WSI-Expertin für Genderforschung


Tel.: 0211-7778-231


E-Mail: Christina-Klenner@boeckler.de





—-- c4harry, Quelle:

Mittwoch, 24. April 2013

Prepaid muss prepaid bleiben

Verbraucherzentrale NRW erwirkt Urteile zu Prepaid-Handyverträgen: Firmen dürfen Guthaben nicht ins Minus rutschen lassen



Gerät ein Prepaid-Vertrag ins Minus, müssen Kunden den Betrag nicht bezahlen - selbst wenn das in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Anbieters gefordert wird. Entsprechende Klauseln in Prepaid-Mobilfunkverträgen haben die Landgerichte München I (Az: 12 O 16908/12) und Frankfurt am Main (Az: 2-24 O 231/12) für unwirksam erklärt.



Geklagt hatte die Verbraucherzentrale NRW gegen die b2c.de GmbH (www.discotel.de) und die SIMply Communication GmbH (www.simplytel.de). Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.



Bei Prepaid-Tarifen zahlen Kunden im Voraus Geld auf ein Guthabenkonto ein. Nur in Höhe des Guthabens darf anschließend telefoniert, gesimst und gesurft werden. Sind die Euros aufgebraucht, ist bis zu einer weiteren Aufladung kein Anruf mehr möglich. Da so die anfallenden Kosten kontrolliert und begrenzt werden können, eignen sich Prepaid-Verträge vor allem für Minderjährige. Denn im Gegensatz zu so genannten Postpaid-Verträgen, bei denen es erst im Nachhinein eine Rechnung gibt, bleiben böse Überraschungen aus.



In den AGB einiger Anbieter fand sich jedoch ein Passus, nach dem durchaus ein Negativsaldo auf dem Guthabenkonto entstehen könne, der vom Kunden unverzüglich auszugleichen sei. In Musterprozessen gegen simplytel und discotel stellten die Landgerichte München I und Frankfurt a. M. übereinstimmend fest, dass eine derartige Regelung den Kunden unangemessen benachteilige und daher unwirksam sei. Sie "ist mit der Eigenart und dem Zweck eines Prepaid-Vertrages nicht zu vereinbaren", meinten die Münchener Richter. Kunden müssten "weder mit der Entstehung eines Negativsaldos noch mit der unverzüglich auszugleichenden Kostenlast" rechnen. Sie dürfen vielmehr davon ausgehen, dass sie "die volle Kostenkontrolle" haben.



Die vollständigen Urteile finden Sie im Internet unter: http://www.vz-nrw.de/urteilsdatenbank.





—-- auf iPhone erstellt c4harry