Montag, 12. November 2012

Kettenbefristungen

Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes kann bei andauerndem Vertretungsbedarf die wiederholte Befristung eines Arbeitsvertrages sachlich gerechtfertigt sein. Der Arbeitgeber müssen einem solchen Fall nicht automatisch eine unbefristete Stelle schaffen.

Das Bundesarbeitsgericht hat nach einer Vorlage an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) nun aber entschieden, dass sich aus der Kettenbefristung Hinweise für einen Rechtsmissbrauch ergeben könnten (Urteil vom 18. Juli 2012 – 7 AZR 443/09 – 7 AZ 783/10).

Dabei sei auch auf die Gesamtdauer und Anzahl der befristeten Verträge abzustellen. Die Anforderungen sind allerdings sehr hoch. So sprächen eine Gesamtdauer von über elf Jahren und 13 Befristungen für einen Missbrauch, nicht jedoch eine Gesamtdauer von sieben Jahren und vier Befristungen.



—-- Artikel auf iPad erstellt / c4harry