Samstag, 16. November 2013

Arbeitsrecht

Kirchen missachten Grundrechte

Beim Arbeitsrecht gehen die Kirchen einen Sonderweg: Beschäftigte dürfen nicht streiken und müssen sich zum Teil weitgehende Vorschriften für ihr Privatleben gefallen lassen. Die Argumente dafür sind wenig stichhaltig.

mehr: http://www.boeckler.de/44681_44698.htm


—-- c4harry

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