Montag, 13. Juli 2015

Kirche als Arbeitgeber - Sonderrechte

Arbeitsrecht 

Kirchliche Arbeitgeber: Haben sie besondere Rechte?

Wer fremdgeht, nach einer Scheidung erneut heiratet oder offen homosexuell lebt, muss mit einer Kündigung rechnen ? wenn er bei einem kirchlichen Arbeitgeber tätig ist. 

Denn die Kirchen stellen hohe moralische Anforderungen an ihre Beschäftigten. Das hat in der Vergangenheit zu vielen umstrittenen Kündigungen geführt, die rechtlich aber kaum anfechtbar sind. Warum das so ist, erklärt die Deutsche Anwaltauskunft.

Zum Artikel: http://anwaltauskunft.de/magazin/beruf/angestellt/1068/kirchliche-arbeitgeber-haben-sie-besondere-rechte/

Quelle: Deutscher Anwaltverein e.V.
http://www.anwaltverein.de/

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