Freitag, 25. Dezember 2015

Außerordentliche Kündigung durch häufige Kurzerkrankungen möglich

Auch wer nur kurz, aber häufig erkrankt, muss mit einer Kündigung rechnen. Schließlich ist der Arbeitgeber verpflichtet, in den ersten sechs Wochen einer einzelnen Erkrankung den Lohn weiter zu zahlen. Allerdings sind an eine außerordentliche Kündigung strenge Bedingungen geknüpft.


Quelle:
Deutscher Anwaltverein e.V.

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