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Dienstag, 20. Oktober 2015

Abfindungen immer steuerpflichtig

Bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen wird in der Regel eine Abfindung angeboten. Häufig werden so auch Kündigungsschutzprozesse im Wege eines Vergleichs beendet. Dass darauf Steuern zu zahlen sind, dürfte klar sein. Darf aber der Arbeitgeber diese abziehen?

Zum Artikel: anwaltauskunft.de/magazin/beruf/angestellt/1204/abfindungen-sind-immer-steuerpflichtig/

Quelle:
Deutscher Anwaltverein e.V.
www.anwaltverein.de/