Samstag, 30. Januar 2016

Spesenbetrug nicht nachgewiesen: keine fristlose Kündigung!

Spesenzahlungen und Vorschüsse müssen immer ganz korrekt abgerechnet werden. Dabei kommt es darauf an, wie die Firma diese Abrechnungen handhabt. Sind detaillierte Nachweise nicht erforderlich, kann der Arbeitgeber auch nicht zuviel vom Mitarbeiter verlangen. Was ist aber, wenn Spesenbetrug ?ins Blaue hinein? vorgeworfen wird?

Zum Artikel: http://anwaltauskunft.de/magazin/beruf/angestellt/1464/spesenbetrug-nicht-nachgewiesen-keine-fristlose-kuendigung/

Quelle:
Deutscher Anwaltverein e.V.

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